Atemwegsinfekte sind der häufigste Anlass für Krankschreibungen in Deutschland. Nach Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) führen Erkältungen im Winter zu mehr als 1,5 Millionen zusätzlichen Episoden von Arbeitsunfähigkeit, gehustet wird aber auch beim schönsten Wetter. Gerade gegen Husten bietet die Pflanzenmedizin aber gut verträgliche Hilfen an, deren Evidenz inzwischen auch in Leitlinien wissenschaftlicher Gremien Anerkennung fand.
So hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) gleich zwei Pflanzenkombinationen in ihre Therapieempfehlungen aufgenommen, die in der Leitlinie zu „Diagnostik und Therapie von erwachsenen Patienten mit akutem und chronischem Husten“ genannt werden.
Sie stufte die Wirksamkeit von
• einem Extrakt aus Thymiankraut und Efeublättern und
• einem Extrakt aus Thymiankraut und Primelwurzeln
als wissenschaftlich nachgewiesen ein.
Als Begründung verweisen die Autoren der Leitlinie auf die Tatsache, dass die Ursache eines akuten Erkältungshustens fast immer Viren sind. Eine antibiotische Therapie – die bekanntlich nur gegen Bakterien wirken kann – sei deshalb nur in Ausnahmefällen indiziert. Die pflanzlichen Präparate bewirken dagegen erwiesenermaßen eine schnellere Linderung des Hustens im Vergleich zu Placebo.
Als schleimlösende Mittel (Expectorantien) werden von den Lungen- und Atemwegsspezialisten Extrakte aus Anis, Myrtol, Pfefferminz, Eukalyptus, Thymian, Efeublättern und Primelwurzeln aufgezählt.
Hustenstillende Eigenschaften weisen laut Leitlinie Extrakte aus Thymian, Spitzwegerich, Drosera und Wollblumen auf.
Allerdings entsprechen längst nicht alle Präparate, die derartige Pflanzen enthalten, den geforderten wissenschaftlichen Qualitätskriterien. In den Leitlinien der Fachgesellschaft heißt es deshalb ausdrücklich: „Ergebnisse aufwendiger Studien mit Phytopharmaka gelten nicht für die untersuchte(n) Pflanze(n), sondern nur grundsätzlich für das getestete Präparat, da die Methoden der Extraktion, Standardisierung und Herstellung einen entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit haben“.
Pflanzliche Hustenmittel gelten auch in der Behandlung von Kindern als besonders geeignet. Kinder bekommen sie nach wie vor auf Rezept verordnet und sind bis zum 12. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit.