Alternative Medizin beginnt, wo die Schulmedizin Grenzen hat
Mit einem für manchen Schwerkranken vielleicht lebenswichtigen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht für neue oder alternative Behandlungsmethoden: Wenn es um Leben und Tod geht und die Schulmedizin am Ende ihres Lateins ist, müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen im Einzelfall auch für Therapien von Ärzten aufkommen, die nicht allgemein…