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Regierung will Mutter-Kind-Kuren zur Pflichtleistung machen

Angesichts deutlicher Einbrüche bei der Bewilligung durch die Krankenkassen will die Bundesregierung Mutter-Kind-Kuren zur Pflichtleistung machen. Das kündigte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Klaus Vater, am Montag (25.9.2006) vor Journalisten in Berlin an. Er verwies auf Medienberichte über sich häufende Ablehnungen solcher Kuren durch die Kassen. So beklage das Müttergenesungswerk (MGW) standardisierte Ablehnungsbescheide der Krankenkassen.

Seit Monaten kritisieren das MGW und Wohlfahrtsverbände das Vorgehen von Krankenkassen bei solchen Kuren. Im April hatte die Bundesregierung die Kassen aufgefordert, die zurückgehenden Zahlen bei Mutter-Kind-Kuren zu erklären. Vater verwies nun auf die Kaufmännische Krankenkasse als Spitzenreiter bei den Ablehnungsbescheiden; so seien die Bewilligungen der Kasse 2001 um 64 Prozent zurückgegangen, 2002 um fast 80 Prozent, 2003 um 43 und 2004 erneut um 20 Prozent. Diese Tendenz ändere sich auch 2005 und 2006 nicht.

Laut Bericht der Kassen vom Frühjahr sank die Zahl der genehmigten Mutter-Kind-Kuren von knapp 230.000 in 1999 auf rund 131.000 im Jahr 2004. In dem Zeitraum sanken die Ausgaben von rund 421 auf etwa 289 Millionen Euro. Vater sagte, bei einer Pflichtleistung könne eine Bewilligung nur noch mit einer überzeugenden Begründung abgelehnt werden. Standardisierte Absagen seien dann nicht mehr möglich. Die Kosten würden sich seiner Einschätzung zufolge dann wieder auf dem Stand der 90er-Jahre bewegen.

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