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Lampenöl Gefahr für Kinder

Trotz wiederholter Warnungen und einer Reihe risikominimierender Massnahmen sind erneut zwei kleine Kinder durch Lampenöl ums Leben gekommen. Beide hatten geringe Mengen paraffinhaltigen ungefärbten und unparfümierten Lampenöls aufgenommen. Ein Kind hatte aus dem Behälter einer Gartenfackel getrunken, das andere vermutlich am Docht einer Öllampe gesaugt. Beide Kinder starben trotz intensiver ärztlicher Bemühungen. Wegen ihres besonderen Gefahrenpotenzials hat das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, in Deutschland bereits 1999 ein Verkaufsverbot für gefärbte und parfümierte, paraffin- und petroleumhaltige Lampenöle initiiert. Seit dem Jahr 2000 gilt das Verbot europaweit. „Diese Massnahme“, so der Präsident des BfR, Professor Andreas Hensel, „reicht nicht aus, um kleine Kinder ausreichend zu schützen. Es sollte dringend geprüft werden, inwieweit das Verkaufsverbot auch auf die ungefärbten und unparfümierten Produkte ausgedehnt werden sollte“. Eltern kleiner Kinder rät das Institut davon ab, derartige Lampenöle im Haushalt zu verwenden.

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