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Zu den Corona-Schutzimpfungen Minderjähriger entwickelte sich bald eine einheitliche Rechtsprechung der Familiengerichte. Diese wird dargestellt und in Bezug gesetzt zu Entwicklung und Zulassung der Impfstoffe sowie den Empfehlungen der STIKO. Die Begründung der einzelnen Entscheidungen wird analysiert und einer umfassenden Kritik unterzogen. Die Entwicklung der straf- und zivilrechtlichen Gerichtspraxis zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige allein in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen dürfen, wird nachgezeichnet; Schwächen der Argumentation werden aufgezeigt. Die…mehr

Produktbeschreibung
Zu den Corona-Schutzimpfungen Minderjähriger entwickelte sich bald eine einheitliche Rechtsprechung der Familiengerichte. Diese wird dargestellt und in Bezug gesetzt zu Entwicklung und Zulassung der Impfstoffe sowie den Empfehlungen der STIKO. Die Begründung der einzelnen Entscheidungen wird analysiert und einer umfassenden Kritik unterzogen. Die Entwicklung der straf- und zivilrechtlichen Gerichtspraxis zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige allein in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen dürfen, wird nachgezeichnet; Schwächen der Argumentation werden aufgezeigt. Die gesetzgeberische Entwicklung wird dargestellt. Unter Heranziehung von Verfassungsrechtsprechung und Kinderrechtskonvention wird begründet, dass Minderjährige mit vorliegender Einwilligungsfähigkeit allein über die Corona-Schutzimpfung entscheiden dürfen. Bezugnehmend auf die schulischen Bildungserwartungen wird dargelegt, dass Einwilligungsfähigkeit mit 14 Jahren vorliegt.
Autorenporträt
Claus-Peter Lorenzen hat von 1985 bis 1990 an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel studiert, unterbrochen von zwei Semestern in Augsburg. Er war wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl Horn. Von 1991 bis 1994 war er Referendar. Seit 1994 ist er als Richter im Land Schleswig-Holstein tätig, anfangs an den Amtsgerichten Neumünster und Kiel sowie dem LG Kiel. Seit 2002 ist er Richter am AG Lübeck. Von Mai 2021 bis Dezember 2022 war er in die Projektgruppe Impfzentren des Sozialministeriums Schleswig-Holstein abgeordnet und für Rechtsfragen um die Coronaschutzimpfung zuständig.