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Kurzwirksame Insulinanaloga – Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) sagt „Nein“

Diabetologen sehen sich am Gängelband

Einen Entschluss mit weitreichenden, teuren und unbequemen Folgen nennt der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) den Beschluss, kurzwirksame Insulinanaloga aus der Verordnungsfähigkeit zu nehmen.

„Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zugelassenen Ausnahmen sind Feigenblätter, die die politisch gewollte Blösse der Rationierung pur zu Lasten der Patienten nicht verdecken können“, kritisiert Dr. med. Richard Daikeler vom Vorstand des BVND.

Der BVND schätzt, dass die Diabetologen trotz der Ausnahmen durch den Beschluss gezwungen sind, die Uhr des Fortschritts überwiegend auf Humaninsulin zurückzustellen: „Die Ausnahmen, die aufwändig und unbezahlt zu dokumentieren sind, schützen uns niedergelassene Diabetologen nicht vor der Regressgefahr. Und in die Regressfalle läuft keiner freiwillig“, stellt Richard Daikeler klar.

Der BVND wird sich bei allen Beteiligten dafür stark machen, die Studiensituation zu optimieren: „Die Politik muss vor das Dilemma gestellt werden, zu entscheiden, was sie wirklich will: Eine bessere, moderne Versorgung oder eine Billigmedizin, in der Fortschritt keinen Platz hat“, so Daikeler. Die prekäre Einnahmesituation kann durch das IQWiG und den G-BA keinesfalls gelöst werden.

Dem Patienten müssen mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, freiwillig zu entscheiden, was er an medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Dazu benötigt er den finanziellen Spielraum – statt ständig steigende Beiträge zahlen zu müssen, sollte der Patient über mehr finanzielle Beweglichkeit verfügen.

Weitreichend nennt der BVND die G-BA Entscheidung,
weil die Diabetologie nur den Anfang darstellt.

Therapien der wichtigsten Indikationen – und damit sind über kurz oder lang die meisten medizinischen Fachgebiete betroffen – stehen auf dem Prüfstand. Zuerst prüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Studienlage, spricht eine Empfehlung an den G-BA aus, der dann entscheidet.

„Wir haben massive Vorbehalte gegen die Art, wie das IQWiG methodisch vorgeht“, stellt Daikeler fest. Ein Gutachten für den BVND kommt zu dem Schluss, dass die Studienauswahl willkürlich erfolgte und Studien nur in Teilen herangezogen wurden (www.bvnd.de/download/stellungnahme-bvnd-komplett.pdf).

„Die Studienlage ist aus Sicht des IQWiG nicht befriedigend, lässt aber die Patientenzufriedenheit als Pro-Argument nicht gelten“, stellt der BVND-Vorstand fest. Selbstverständlich gefährdet die Umstellung auf Humaninsulin nicht die Gesundheit des Patienten, aber für einen Teil der Patienten bedeutet dies einen Rückschritt in der Versorgungsqualität. „Das Zusammenspiel aus IQWiG und G-BA fördert die Schlechterstellung des Patienten – nicht nur der Diabetiker, sondern aller Patienten, die von kommenden Prüfungen betroffen sind. Und dies genau meint Rationierung: Das Vorenthalten von Therapien“, meint Daikeler.

Teuer nennt der BVND die Entscheidung, weil die Umstellung der Patienten unter anderem von Schulungsmassnahmen begleitet werden muss. Unbequem, weil für den betroffenen Diabetiker die Blutzuckereinstellung wieder aufwändiger wird – der Diabetiker spürt wieder stärker, wie krank er wirklich ist.

[28.07.2006] Quelle: BVND

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