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Erneut zwei Todesfaelle bei Kindern durch Lampenoele!

(BfR-Presseinformation 07/2004)BfR – Pressedienst Bundesinstitut fuer Risikobewertung Thielallee 88 – 92, D – 14195 Berlin, Telefon: 01888/412-4300, Telefax: 01888/412-4970 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Irene Lukassowitz

7/2004, 14. Juli 2004

Erneut zwei Todesfaelle bei Kindern durch Lampenoele!

BfR fuer Ausweitung des geltenden Verkaufsverbots auf ungefaerbte und unparfuemierte Produkte

Trotz wiederholter Warnungen und einer Reihe risikominimierender Massnahmen sind erneut zwei kleine Kinder durch Lampenoel ums Leben gekommen. Beide hatten geringe Mengen paraffinhaltigen ungefaerbten und unparfuemierten Lampenoels aufgenommen. Ein Kind hatte aus dem Behaelter einer Gartenfackel getrunken, das andere vermutlich am Docht einer Oellampe gesaugt. Beide Kinder starben trotz intensiver aerztlicher Bemuehungen. Wegen ihres besonderen Gefahrenpotenzials hat das damalige Bundesinstitut fuer gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinaermedizin, BgVV, in Deutschland bereits 1999 ein Verkaufsverbot fuer gefaerbte und parfuemierte, paraffin- und petroleumhaltige Lampenoele initiiert. Seit dem Jahr 2000 gilt das Verbot europaweit. „Diese Massnahme“, so der Praesident des BfR, Professor Andreas Hensel, „reicht nicht aus, um kleine Kinder ausreichend zu schuetzen. Es sollte dringend geprueft werden, inwieweit das Verkaufsverbot auch auf die ungefaerbten und unparfuemierten Produkte ausgedehnt werden sollte“. Eltern kleiner Kinder raet das Institut davon ab, derartige Lampenoele im Haushalt zu verwenden.

Seit 1990 wurden dem Institut insgesamt fuenf Todesfaelle bei Kindern durch paraffin- und petroleumhaltige Lampenoele gemeldet. Andere Kinder trugen schwere gesundheitliche Schaeden davon. Diese Produkte zaehlen damit zu den gefaehrlichsten Haushaltschemikalien fuer Kinder zwischen einem und drei Jahren. Das Gefahrenpotenzial resultiert aus den besonderen physikalisch-chemischen Eigenschaften dieser Lampenoele. Schon beim Verschlucken kleinster Mengen von unter einem Gramm koennen die Oele in die Lunge „kriechen“ und dort schwere Entzuendungen, sogenannte „chemische Lungenentzuendungen“ ausloesen. Aerztliche Hilfe kommt in diesen Faellen haeufig zu spaet.

Seit 1970 war die Zahl der Anfragen zu Lampenoelvergiftungen in den deutschen Giftinformationszentren stetig angestiegen. 1994 kamen auf ca. 1.000 solcher Anfragen 250-300 „chemische Lungenentzuendungen“ bei Kleinkindern. Erst eine Reihe praeventiver Massnahmen, die auf Initiativen des Vorgaengerinstituts des BfR zurueckgehen (kindergesicherte Verschluesse, Warnhinweise, Kennzeichnung mit „R 65“ als „gesundheitsschaedlich“, Verkaufsverbot fuer parfuemierte und gefaerbte, paraffin- und petroleumhaltige Lampenoele an Endverbraucher,) fuehrte zu einer Abnahme der Zahl gemeldeter Faelle mit schweren gesundheitlichen Schaeden. Das belegt eine Studie zu Vergiftungen mit Lampenoelen, die das BgVV im Jahr 2000 begonnen hatte und die vom BfR weitergefuehrt wurde.In seiner Auswertung kommt das Bundesinstitut zu dem Schluss, dass sich die Zahl gemeldeter, schwerer gesundheitlicher Schaeden, und insbesondere chemischer Lungenentzuendungen, seit dem Verbot der gefaerbten und parfuemierten Lampenoele auf Paraffin- und Petroleumbasis zwar reduziert hat. Weitere Faelle werden aber immer noch gemeldet. Davon lassen sich einige durch die Verwendung von Altbestaenden an gefaerbten und parfuemierten Lampenoelen erklaeren. Andere konnte das BfR jedoch ursaechlich zweifelsfrei auf die, vom geltenden Verbot nicht erfassten, ungefaerbten und unparfuemierten, paraffin- oder petroleumhaltigen Lampenoele zurueckfuehren.

In seiner aktuellen Risikobewertung kommt das BfR deshalb zu dem Schluss, dass auch diese Produkte ein erhebliches Gefaehrdungspotenzial bergen. Das Institut empfiehlt eine Ausweitung des Verkaufsverbotes auf ungefaerbte und unparfuemierte Lampenoele auf Paraffin- oder Petroleumbasis, um die Gesundheit und das Leben von Kleinkindern ausreichend zu schuetzen.

Auch andere, vergleichbare Zubereitungen, wie etwa fluessige Grillanzuender, Petroleum oder Feuerspuckfluessigkeiten stellen eine Gesundheitsgefahr fuer den Verbraucher dar. Das BfR mahnt deshalb zur Vorsicht: Diese Produkte gehoeren nicht in Kinderhand und muessen fuer Kinder unzugaenglich aufbewahrt werden. Die von der Industrie auf den Markt gebrachten Lampenoel-Ersatzstoffe (meist auf der Basis von „Biodiesel“ hergestellt) scheinen dagegen keine vergleichbaren gesundheitlichen Risiken zu bergen.

Wichtige Hinweise fuer Verbraucher:

Sollte ein Kind trotz aller Vorsichtsmassnahmen an paraffin- oder petroleumhaltige Lampenoele oder andere fluessige Brennstoffe gelangen und davon trinken, gilt:

– Kein Erbrechen ausloesen! Erbrochenes, und damit das Oel, kann so in die Lungen eindringen.

– Sofort mit einem Giftinformationszentrum in Verbindung setzen! Selbst bei geringsten Symptomen, wie unmittelbarem, anhaltendem Husten muss das Kind bei einem Arzt oder in einer Klinik vorgestellt und ueberwacht werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage (www.bfr.bund.de) unter dem Menupunkt Chemikalien/ Chemikalienbewertung/“Risikobewertung von Lampenoelen auf Kohlenwasserstoffbasis“.

Weitere Infos finden Sie hier …

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