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Manuelle Therapie

Die Manuelle Therapie befasst sich mit speziellen diagnostischen und therapeutischen Verfahren, die der Auffindung (Erkennung) und Behandlung von reversiblen Funktionsstörungen am Bewegungsapparat dienen. Es handelt sich hierbei um spezielle Handgrifftechniken, die im Rahmen des Befundes dazu dienen, eine Bewegungsstörung im Bereich der Extremitätengelenke oder der Wirbelsäule zu lokalisieren und zu analysieren. Dieser Befund dient als Grundlage zu den therapeutischen Handgriffen, die vom Physiotherapeuten/ Krankengymnasten als Mobilisation durchgeführt werden. Die Handgriffe werden sowohl zur Schmerzlinderung als auch zur Mobilisation von Bewegungseinschränkungen eingesetzt, wenn diese durch eine reversible Funktionsstörung des Gelenks oder der diesem Gelenk zugehörigen Muskulatur hervorgerufen werden. Die Auswahl der jeweiligen Mobilisationstechniken, die der Physiotherapeut/Krankengymnast einsetzt, wird bestimmt durch den Befund, die eingeschränkte Bewegungsrichtung und die Form des Gelenks.

* Bei der Traktion werden die Gelenkpartner durch manuellen Zug
voneinander entfernt, was zu einer Druckminderung, Entlastung und
auch zur Schmerzlinderung führt. Eine gleichzeitige Dehnung der
Gelenkkapsel und der Bänder verbessert die Beweglichkeit.
* Beim translatorischen Gleiten werden die Gelenkanteile parallel
gegeneinander bewegt, um das verlorengegangene Gelenkspiel und
damit die Beweglichkeit wieder herzustellen.
* Daneben dient die Weichteilbehandlung mit verschiedenen
Entspannungs- und Dehntechniken dazu, die Muskulatur so zu
verlängern, dass sie sich dem neugewonnenen Gelenkspiel anpasst

Alle Techniken finden sowohl bei Funktionsstörungen an den Extremitätengelenken (Gliedmassengelenken), als auch an den Gelenken der Wirbelsäule ihre Anwendung. Mit der Manuellen Therapie steht den Physiotherapeuten/Krankengymnasten eine gezielte, gelenkschonende, und meist schmerzfreie Behandlungstechnik zur Verfügung, die bei Funktionsstörungen der Gelenke neben der krankengymnastischen Behandlung angewendet wird.

Zur Ausübung und Abrechnung der Manuellen Therapie gegenüber Kostenträgern ist die Absolvierung einer Prüfung erforderlich.
siehe auch „Manuelle Therapie (Maitland-Konzept)“.

Weitere Infos finden Sie hier …

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