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Nutzen der Cholinesterase-Hemmer bei Alzheimer-Demenz ist eindeutig

Kompetenznetz Demenzen appelliert an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Therapiesicherheit für Patienten und Ärzte weiterhin zu gewährleisten.

Der gestern, (11.04.07), vorgelegte Abschlussbericht über die „Wirksamkeit von Cholinesterasehemmern (ChE-Hemmer) bei Alzheimer Demenz“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus Köln spricht eindeutig von einem therapeutischen Nutzen der untersuchten Wirkstoffe für die betroffenen Patienten. IQWiG bejaht sowohl den Nutzen im Bezug auf die kognitive Leistungsfähigkeit als auch auf Alltagsaktivitäten und klinischem Gesamteindruck. „Damit bestätigt das Institut endlich, was ja schon länger durch nationale und internationale Zulassungsbehörden eindeutig belegt wurde und auch unserer klinischen Erfahrung entspricht“, erklärt Prof. Dr. Wolfgang Maier, Sprecher des Kompetenznetzes Demenzen und Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Bonn. Analog zu allen nationalen wie internationalen Leitlinien sind und bleiben die ChE- Hemmer damit das Mittel der 1. Wahl zur Behandlung der leichten bis schweren Alzheimer-Demenz.

Das Kernsymptom der Demenz ist der Verlust der kognitiven Fähigkeiten.
Die Bestätigung von IQWiG, dass unter der Gabe von ChE-Hemmern im Vergleich zu Placebo eine Verbesserung von drei Punkten auf der ADAS- cog Skale erreicht werden kann, ist ein klarer Beweis für den Nutzen dieser Medikamente. ADAS-cog (Alzheimer˜s Disease Assessment Scale -cognitive subscale) ist eine Skala zur Beurteilung von Demenzsymptomen, die von 0 (gesund) bis 70 (schwere Demenz) reicht.
Gemessen werden die Leistungen in den Bereichen Gedächtnis, Orientierung, Aufmerksamkeit, Urteilsvermögen, Sprache und praktische Fähigkeiten. Studienpatienten haben meist einen Wert zwischen 15 und 20 Punkten. Eine Abnahme von drei Punkten bedeutet somit eine Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten von bis zu 20 Prozent.

Das Fazit von IQWiG, dass der Stellenwert der ChE-Hemmer gegenüber anderen medikamentösen und nichtmedikamentösen Behandlungsoptionen mangels Daten unklar sei, teilt das KN Demenzen nicht. Zwar werden zurzeit intensiv andere Substanzgruppen geprüft, die die Krankheitsprogression erkennbar verzögern oder die Krankheit stoppen sollen, „noch aber sind die Antidementiva die einzigen zugelassenen Behandlungsoptionen, die uns zur Verfügung stehen“, verdeutlicht Maier. Das Antidementivum mit dem Wirkstoff Memantine ist nur für die Behandlung der moderaten bis schweren AD zugelassen und steht Patienten im Frühstadium der Krankheit daher nicht zur Verfügung.
Nicht-medikamentöse Therapien wie Verhaltens, Ergo,- oder Erhaltungstherapie sind selbstverständlich Teil eines ganzheitlichen Behandlungskonzeptes, können aber nicht isoliert betrachtet werden, sondern erbringen ihren zweifelsfrei grossen Nutzen nur in Kombination mit einer medikamentösen Therapie. Im Übrigen werden sie meist von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt.

Gleichwohl teilt das KN Demenzen die Ansicht des IQWiG, dass Langzeitstudien mit einer grossen Anzahl von beobachteten Patienten nötig sind, um Langzeitwirkungen aufzuklären. Es muss zudem noch geklärt werden, ob die günstige Wirkung dieser Substanzen bisher unterschätzt wurde: Alle bisherigen Medikamentenstudien unterlassen es nämlich, das Gedächtnis und die Alltagsaktivitäten der Patienten zusätzlich mit psychologischen Mitteln zu stimulieren; dies ist aber möglicherweise die Voraussetzung, um den Nutzen zu maximieren. Hier ist die Bundesregierung gefragt, entsprechende Mittel für solche Studien zur Verfügung zu stellen.

Als äusserst bedauerlich betrachtet das KN Demenzen, dass die Erfahrungen der pflegenden Angehörigen nur am Rande in den IQWiG- Bericht eingeflossen sind. Die Alzheimer-Krankheit ist auch eine Krankheit der Angehörigen. Wenn, wie z.B. Unter der Gabe von Galantamin oder auch Memantine, der tägliche Betreuungsaufwand um bis zu eine Stunde gesenkt werden kann, bedeutet dies nicht nur, dass der Erkrankte wieder selbständiger leben konnte, sondern auch eine immense Erleichterung für seinen Betreuer. Dies wiederum führt zur Steigerung der Lebensqualität von beiden und erlaubt somit auch oft den längeren Verbleib im vertrauten sozialen Umfeld.

Daher appelliert das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Kompetenznetz Demenzen eindringlich an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der die von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstattenden Medikament festlegt, die ChE-Hemmer auch weiterhin im Leistungskatalog zu belassen. Sie zu streichen würde bedeuten, Kassenpatienten die einzige Therapieoption vorzuenthalten, die es derzeit gibt.

Solange es noch keine kausale Therapie der Alzheimer-Demenz gibt, die die Krankheit heilt, muss jedem Patienten die Möglichkeit zur medikamentösen Therapie mit Cholinesterasehmmern gegeben sein.

Das Kompetenznetz Demenzen wird den Bericht jetzt einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung unterziehen und seine Ergebnisse in Kürze auf publizieren.

Weitere Informationen:
Kompetenznetz Demenzen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ulrike Jansen M.A.
Tel.: 0621 / 84 588 94
E-Mail: ulrike.jansen@zi-mannheim.de

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