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Krankenkassen müssen Eltern-Kind-Kuren übernehmen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 1. April die Kosten für Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren übernehmen.

Darauf weist das Müttergenesungswerk hin. Der allgemeine Grundsatz, dass ambulante Versorgung stets Vorrang vor stationärer Behandlung habe, gelte für Elternkuren nicht mehr. Allerdings bleibt es bei der Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Kurtag.

Antragsformulare für die dreiwöchige Kur gibt es bei der Krankenkasse oder direkt beim Müttergenesungswerk (http://www.muettergenesungswerk.de). Der Antrag muss gemeinsam mit einer Bescheinigung des Hausarztes über die medizinische Notwendigkeit der Kur bei der Krankenkasse eingereicht werden.

ddp.djn/rog/rab

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