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Warnung vor Risiko durch Tattoos und Permanent Make-Up

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) http://www.bfr.bund.de hat erneut vor den Folgen von Tatoos und Permanent Make-Up gewarnt. Viele verwendeten Farben sind für diese Zwecke nicht geprüft. Die Folge können schwere allergische Hautreaktionen sowie Entzündungen sein. Das BfR weist darauf hin, dass das gesundheitliche Risiko derzeit wissenschaftlich nur bedingt abgeschätzt werden kann.
Fast jeder zehnte Deutsche trägt laut Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts ein Tattoo. Auch die Zahl derjenigen, die sich mit einem so genannten Permanent Make-Up als Ersatz für das Schminken nur an bestimmten Stellen im Gesicht die Haut einfärben lassen, nimmt zu. Sowohl beim Tätowieren als auch beim Aufbringen von Permanent Make-Up werden Farbpigmente mit Hilfe von Nadelstichen in die mittlere Hautschicht eingebracht. Von dort können sie auch in tiefere Hautschichten gelangen, von wo sie über die Blutbahn im Körper verteilt und umgewandelt werden können.
Die allergischen Reaktionen werden in den meisten Fällen auf den Stoff para-Phenylendiamin (PPD) zurückgeführt. Er wird in Henna zum Abdunkeln verwendet und gelangt folglich beim Anfertigen schwarzer Henna-Tattoos auf oder in die Haut. „Personen, die einmal gegenüber PPD sensibilisiert sind, können lebenslänglich allergische Reaktionen gegen den Stoff oder gegen Farben mit ähnlicher chemischer Struktur zeigen“, warnt das BfR. Aber auch metallhaltige Bestandteile der Farbmischungen können Allergien auslösen. Weitere Gefahrenquellen sind Verunreinigungen in den Farbmischungen sowie bestimmte Azo-Farbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können. Diese Farbstoffe stellen auch bei der Entfernung von Tätowierungen mittels Lasertechnik eine Gefahr dar, da sie möglicherweise auch durch die Laserstrahlen in krebserzeugende Amine gespalten werden können.
Anders als Farbstoffe in kosmetischen Mitteln zum Auftragen auf die Haut sind die Farben, die für Tätowierungen und Permanent Make-Up verwendet werden, hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen nicht geprüft. Auch über die Langzeitwirkung dieser Fremdstoffe im Körper ist bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben. Kosmetische Mittel, die auf die Haut aufgetragen werden, unterliegen zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Tätowierfarben sind davon nicht betroffen: Es gibt keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich der Reinheit, Qualität und der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser Farben. Das BfR empfiehlt daher, für Tätowierungen nur Farbmittel zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen Kosmetik-Richtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen, räumt aber gleichzeitig ein, dass damit nicht sicher gewährleistet werden kann, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten.

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