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EU erlaubt Online-Handel rezeptfreier Medikamente

Deutschland muss den Internet-Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten künftig zulassen. Der Europäische Gerichtshof http://curia.eu.int hat ein entsprechendes Verbot bezüglich des Medikamentenversands im Internet teilweise aufgehoben. Demnach sei ein solches Verbot für Medikamente, die nicht rezeptpflichtig sind, nicht gerechtfertigt, heisst es in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen die niederländische Onlineapotheke DocMorris http://www.0800docmorris.com . Der Apothekerverband hatte gegen DocMorris geklagt und vor dem Landesgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recht bekommen. Der Europäische Gerichtshof hat nun diese Entscheidung verworfen.

Demnach sei eine Regelung, die die Einfuhren pharmazeutischer Erzeugnisse beschränkt, nur dann mit dem EG-Vertrag vereinbar, wenn sie für den wirksamen Schutz der Gesundheit notwendig sei. Für Arzneimittel, für die keine ärztliche Verschreibung vorgeschrieben ist, sei ein solches Verbot nicht gesetzeskonform, schreibt der Gerichtshof. Der Kauf über das Internet könnte im Gegenteil auch Vorteile bringen, etwa die Möglichkeit, von zu Haus aus in Ruhe Fragen an die Apotheker zu richten.

Ähnlich hat der EUGH auch in der Frage der Werbung für den Versandhandel mit Arzneimitteln entschieden. Demnach ist diese bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten erlaubt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten entspricht ein Verbot der Werbung jedoch dem Gemeinschaftsrecht.

Weitere Infos finden Sie hier …

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