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Ginkgo biloba ist zum Teekochen ungeeignet

Viele Pflanzen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Nahrung. Es gibt aber auch eine Reihe von Pflanzen wie z. B. Ginkgo biloba, deren Zubereitungen nicht auf den Speiseplan, sondern in die Apotheke gehören. Diese Meinung vertritt auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und warnt vor möglichen Gefahren, die durch Ginkgo in Lebensmitteln entstehen können.
Das BfR hat im Dezember 2008 die Kommission für Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien gegründet. Zu den Aufgaben dieses – aus 14 externen unabhängigen Sachverständigen zusammengesetzten – Gremiums gehört die Beratung des Bundesinstituts bei Beurteilung von Lebensmittelrisiken.

In ihrer letzten Sitzung hat sich die Kommission auch mit ginkgohaltigen Tees beschäftigt. Anlass war eine vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) durchgeführte Studie, in der in neun verschiedenen Tees, die als Lebensmittel im Verkehr sind, 48,08 bis 98,95 mg Ginkgolsäure pro Tasse gefunden wurden. Ginkgolsäure kann Allergien auslösen und Nervenzellen schädigen. Das bedeutet, dass eine einzige Tasse eines solchen Tees die für Arzneimittel zulässige Tageshöchstdosis von 1,2 mg Ginkgolsäure um mehr als das 80fache überschreiten kann.

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In Unterschied zu ginkgohaltigen Lebensmitteln wie Tees, sind Ginkgo-Extrakte, die als Arzneimittel zugelassen sind, und in Apotheken verkauft werden, sicher. Denn sie müssen den Anforderungen des Arzneibuches entsprechen. Daher ist auch ihr Gehalt an Ginkgolsäure stark abgereichert – und mit ihm auch etwaige andere bedenkliche Inhaltsstoffe. Arzneimittel werden außerdem, anders als Lebensmittel, schon vor ihrer Markteinführung streng kontrolliert und sind genau dosiert. Diese Voraussetzungen einer sicheren Anwendung erfüllen ginkgohaltige Lebensmittel nicht.

Die BfR-Experten vertraten in ihrer letzten Sitzung die Meinung, dass “gegenüber Ginkgo-haltigen Teezubereitungen erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen“. Die Kommission hält deshalb ginkgohaltige Lebensmittel für nicht verkehrsfähig.

Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter
www.phytotherapie-komitee.de
KFN 7/2010 – 26.04.2010

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